BMW iX1 eDrive20
Monatliche Leasingrate: 149,00 €
Farbe: Schwarz uni
Polster: Stoff Arktur Anthrazit
Leistung: 150 kW / 204 PS
-BIS ZU 6.000 € E-FÖRDERUNG*-
STAATLICH GEFÖRDERT, ELEKTRISCH BEGEISTERT.
Sichern Sie sich bis zu 6.000 EUR staatliche Förderung¹ beim Kauf oder Leasing eines neuen elektrifizierten BMW.
Mit dem neuen Förderprogramm des Bundes wird der Einstieg in die elektrische Mobilität für Privatpersonen noch attraktiver. Entdecken Sie, wie Sie von den staatlichen Vorteilen profitieren und schon bald elektrifizierte Fahrfreude in Ihrem neuen BMW erleben – einfach, transparent und ganz nach Ihrem Anspruch.
Neues Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
Das Wichtigste im Überblick.
Welche Bedingungen² gelten für die staatliche Förderung?
- Nur für Privatkunden mit Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
- Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
- Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb ,Batterieelektrisch (BEV), Plug-in-Hybrid (PHEV), Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen: CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder Elektrische Reichweite ≥ 80 km
Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
Welche Förderbeträge sind möglich?
- Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.
- Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
- Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.
- Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).
Alle Infos zur E-Auto-Förderung.
Weitere Informationen zur Förderung elektrifizierter Fahrzeuge finden Sie auf der Webseite des Bundesumweltministeriums.
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
1 Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
2 Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. BMW übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund.
3 Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
Farbe: Schwarz uni
Polster: Stoff Arktur Anthrazit
Leistung: 150 kW / 204 PS
-BIS ZU 6.000 € E-FÖRDERUNG*-
Farbe: Alpinweiß uni
Polster: Vivid Grey Bicolor
Leistung: 344 kW / 469 PS
Farbe: Schwarz uni
Polster: Stoff-/Sensatec-Kombination Schwarz
Leistung: 210 kW / 286 PS
1Fahrzeugpreis gemäß Preisliste der BMW AG in Deutschland inkl. 1.049,- € für Transportkosten. 2Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Stand 01/2026. 3Monatliche Leasingrate zzgl. 1.049,- € für Transportkosten. Angebot gültig bis 31.03.2026 und Zulassung bis zum 30.09.2026. Zwischenverkauf, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Angebot freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind exemplarisch. Wir nehmen gerne Ihr Fahrzeug zum Tageshöchstpreis in Zahlung.
*Nur für Privatkunden. Gewerbliche Kunden sind von der E-Förderung ausgeschlossen. Die beworbene E-Auto-Förderung von bis zu 6.000 € stellt die maximal mögliche Fördersumme dar. Die tatsächliche Förderhöhe ist abhängig von den jeweils gültigen Förderbedingungen und der individuellen Förderberechtigung (u. a. Einkommensgrenzen, Anzahl Kinder) und kann geringer ausfallen oder vollständig entfallen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Antragstellung und Bewilligung durch die zuständige Förderstelle. Die Autohaus Zeisler GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de/co2.
1Fahrzeugpreis gemäß Preisliste der BMW AG in Deutschland inkl. 1.249,- € für Transportkosten. 2Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Stand 01/2026. 3Monatliche Leasingrate zzgl. 1.249,- € für Transportkosten. Angebot gültig bis 31.03.2026 und Zulassung bis zum 31.12.2026. Zwischenverkauf, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Angebot freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind exemplarisch. Wir nehmen gerne Ihr Fahrzeug zum Tageshöchstpreis in Zahlung.
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. WLTP-Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten jegliche Sonderausstattung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen und unentgeltlich erhältlich ist unter www.dat.de/co2.