
BMW iX1 xDrive30
Monatliche Leasingrate: 429,00 €
Farbe: Schwarz uni
Polster: Stoff Arktur Anthrazit
Leistung: 230 kW (313 PS)

Der neue BMW iX1 begeistert mit markantem Design, innovativen Details, sehr guter Serienausstattung, überzeugenden Ausstattungsoptionen und einer elektrische Reichweite von bis zu 440 Kilometer (WLTP).
Lassen Sie sich von dem kraftvollen, vollelektrischen BMW iX1 begeistern und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.
Wir freuen uns auf Sie.
Der BMW iX1 ab 55.000,00 EUR. Für den Umweltbonus förderberechtigt.
Farbe: Schwarz uni
Polster: Stoff Arktur Anthrazit
Leistung: 230 kW (313 PS)
Offizieller Stromverbrauch kombiniert: 18,1–16,9 kWh/100 km. Elektrische Reichweiter (WLTP) 416–439 km. Die Angaben zum Stromverbrauch wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Die Angaben berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße. Die Angaben sind bereits auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf NEFZ zurückgerechnet.
1Fahrzeugpreis gemäß Preisliste der BMW AG in Deutschland inkl. 999,- € für Transportkosten. 2Ein Angebot der BMW Bank GmbH, Stand 09/2023. 3Monatliche Leasingrate zzgl. 999,- € für Transportkosten. Angebot gültig bis 31.12.2023 und Zulassung bis zum 31.12.2023. Zwischenverkauf, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Angebot freibleibend und unverbindlich. Abbildungen sind exemplarisch. Wir nehmen gerne Ihr Fahrzeug zum Tageshöchstpreis in Zahlung.
Die Förderung beträgt bei einem vollelektrischen Fahrzeug 4.500 € inkl. Innovationsprämie bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 €, und 3.000 € inkl. Innovationsprämie bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 € bis 65.000 €.
**Das Angebot beinhaltet 4.500,00 € erhöhten Umweltbonus als Leasingsonderzahlung. Der BAFA-Anteil setzt sich zusammen aus 2.250,00 € Umweltbonus und 2.250,00 € Innovationsprämie. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des erhöhten Umweltbonus sind durch die auf der Webseite der BAFA (www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus oder der Innovationsprämie. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Innovationsprämie endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.